Die "Internationale Rheinregulierung" (IRR) wurde durch den Staatsvertrag von 1892 zwischen Österreich und der Schweiz ins Leben gerufen und bildet die Grundlage für die Regulierung des Rheinlaufs zwischen der Illmündung und dem Bodensee, der sogenannten Internationalen Rheinstrecke. Dieses große Gemeinschaftswerk ist heute noch nicht abgeschlossen, denn nach dem Bau der beiden Durchstiche und dem Umbau des Mittelgerinnes bleibt noch die Fertigstellung der Mündungsbauwerke. Der Unterhalt des Rheinbettes wird jedoch Daueraufgabe bleiben. Bis 1935 koordinierte und überwachte die "Internationale Rhein-Regulierungs-Kommision" (IRRK) die Tätigkeit der IRR. Seit 1936 ist dies die Sache der "Gemeinsamen Rhein-Kommision". Das Zentralbüro, das heißt die administrativ-kaufmännische Leitung der IRR, befindet sich in Rorschach. Über lange Zeit wurden die Bauarbeiten von der Bauleitung Bregenz und Rorschach ausgeführt. Letztere hatte fast ausnahmslos eine Doppelfunktion, da diese auch die Leitung der sanktgallischen Rheinkorrektion oblag. Heute ist die österreichische Bauleitung (mit dem zugehörigen Bauhof) in Lustenau untergebracht. |
Im 18. und 19. Jahrhundert kam es zu einer auffälligen Häufung von Rheinausbrüchen im sanktgallischen-vorarlbergerischen Rheintal, welche großflächige Überschwemmungen nach sich zogen. Diese waren nicht allein eine Laune der Natur, sie waren auch eine Folge der übermäßigen Holznutzung im Bündnerland sowie der unzweckmäßigen Wuhrbauten durch die Rheinanwohner. Mit sogenannten "Schupfwuhren" versuchte man beidseits des Rheins die Fluten abzuweisen - Richtung Nachbar selbstverständlich. Die Breite des Rheins betrug zu jener Zeit zwischen 300 und 900 Meter. Dass unter solchen Umständen das Geschiebe nicht Richtung Bodensee abgeführt werden konnte, sondern einfach liegen blieb und so die Rheinsohle weiter erhöhte, scheint einleuchtend. Trotzdem, lange Zeit wurde der Kampf gegen die Fluten unkoordiniert und lokal begrenzt. Für einzelne Gemeinden führte dieser Wuhrbau beinahe zum Bankrott. Kurz, ein Überlebenskampf mit untauglichen Mitteln wurde im Rheintal geführt. |
Erst die große Zahl von Rheinkatastrophen und die ersten positiven Erfahrungen mit anderen Flußkorrektionen (Linth, Oberrhein zwischen Basel und Mannheim ...) ebneten den Weg zu einer gemeinsamen Lösung. Mit dem sogenannten "Wuhrbauprovisorium" von 1827 wurden zwischen dem Kanton St.Gallen und dem Land Vorarlberg erste Normen über Wuhrbau und Flussbreite aufgestellt und gegenseitige Information vereinbart. Dies war auch der Zeitpunkt, nach dem der Flussbau mehr und mehr in die Hände des Kantons bzw. des Landes überging. In Vorarlberg konnte man sich schon um 1830 zu weitgehenden Maßnahmen entschließen und entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Der grosse Rat des Kantons St.Gallen verabschiedete erst um 1859 das "Gesetz über die durchgreifende Korrektion des Rheines von der Tardisbrücke (unterhalb von Landquart) bis zum Monstein (bei Au)". Dies war der Anfang der "sanktgallischen Rheinkorrektion" (SGRK). (Im schweizerischen Sprachgebrauch wird Rhein-Korrektion anstelle von Rheinregulierung verwendet.) Die anfänglichen Erfolge durch diese Regulierungs- oder Korrektionsmassnahmen ließen das Interesse an einer durchgreifenden, gemeinsamen Sanierung des Rheins wieder schwinden. Die weitere beängstigende Auflandung der Rheinsohle und die Katastrophen in den Jahren 1888 und 1890 ebneten den Weg zum Staatsvertrag von 1892. |
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Der Staatsvertrag ermöglichte die Regulierung des Rheinlaufs zwischen der Illmündung und dem Bodensee, gemäß dem damaligen Generalprojekts, welches die Verkürzung des Rheinlaufes durch den Fußacher und den Diepoldsauer Durchstich sowie die Normalisierung der Zwischenstrecke und der Oberen Strecke vorsah. Durch den kürzeren Flusslauf und ein genügend enges Flussbett wollte man die Auflandung der Rheinsohle stoppen, die Sohle absenken und so die Überschwemmungsgefahr bannen. Der Rhein sollte also das Geschiebe in den Bodensee ableiten und es sich so nicht weiter im Rheintal ablagern können. Der Weg für eine bautechnisch wie finanziell verantwortbare Regulierung war damit geöffnet. Hier bleibt noch anzufügen, dass dem Staatsvertrag von 1892 noch jene von 1924 und 1954 folgten, die für den zweckdienlichen Fortbestand des gemeinsamen Werkes erforderlich wurden. |
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Dieser Durchstich verkürzte den ursprünglichen Rheinlauf zwischen dem Bruggerhorn bei St. Margrethen und dem Bodensee von zwölf auf fünf Kilometer. Die vorbereitenden Arbeiten für diesen Durchstich wurden 1894, die ersten Ausbaggerungen 1895 vorgenommen. In diese Zeit fällt auch die Einrichtung der IRR-Dienstbahn, damals noch Rollbahn genannt. Für den Stein- und Aushubtransport über längere Strecken wählte man die Spurweite von 750 mm mit der damals üblichen Dampftraktion. Eine Rollbahn mit gleichem Spurmaß wurde zu jener Zeit bereits durch die sanktgallisch Rheinkorrektion betrieben. Dem lokalen Transport dienten 500 mm Rollbahnen mit Hand-, Pferde- und später Dampftraktion. Im Frühjahr 1900 konnte der Fußacher Durchstich planmäßig eröffnet werden. Beiderseits des Rheins wurden gleichzeitig die Binnengewässer-Korrektionen vorangetrieben. Dabei erhielt der alte Rheinlauf zwischen St. Margrethen und dem Rheinspitz eine neue Funktion, nämlich die Ableitung des Rheintaler Binnenkanals in den Bodensee. Die Rheinregulierung ist somit auch im engen Zusammenhang mit den Binnengewässerkorrektionen und Meliorationen im Rheintal zu sehen. |
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Laufende Unterhaltsarbeiten an den fertiggestellten Dämmen und zugehörigen Anlagen werden auf der Schweizer Seite vom Kantonalen Baudepartement St.Gallen (in St.Gallen), Amt für Umweltschutz, Abteilung Rheinbau, Werkhof Widnau (früher st. gallische Rheinkorrektion) und in Österreich von der Rheinbauleitung Lustenau vorgenommen. |